„Spekulationssteuer“ auf Grundstücke und Häuser?

Diese Info ist vom Finanzministerium, also aus erster Hand: was es mit der geheimnisumwitterten „Spekulationssteuer“ auf sich hat, die anfällt, wenn man ein Haus oder Grundstück zu einem höheren Preis verkauft, als man es eingekauft hat. In jedem Fall kann es nicht schaden, sich vor dem Verkauf mit einem guten Steuerberater zu verabreden.

Update 23.7.2010 – VORSICHT, FALLE: die Regeln für die Spekulationssteuer werden sehr genau ausgelegt!

Artikel von Ernst Michalek:

Seit 25 Jahren als Webworker selbständig, seit 2006 auf WordPress spezialisiert. Fotografiert 360°-Panoramen von faszinierenden Orten. Hat 10 Jahre am WIFI Wien unterrichtet und gibt sein Wissen in individuellen Workshops weiter. Interessiert an Wissenschaft, Technik und Forschung und deren Einfluss auf das Zusammenleben von Menschen. Schreibt gern und viel.

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1 Kommentar

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  1. Der Link zur Info vom Finanzministerium ist recht gut. Die Beschreibung dort ist umfassend und leicht zu verstehen. Trotzdem würde auch ich dazu raten, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater einzuschalten und sich darüber zu informieren, wie man am besten vorgehen sollte, wenn man ein „kürzlich“ erworbenes Grundstück oder eine Wohnung wieder veräußern möchte.